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Nach ausführlicher Anamnese wird der Körper mit den Händen untersucht. Sehr sanft werden in den verschiedenen Gewebeschichten und physiologische Spannungsmuster ertastet, die die Fähigkeit zur Anpassung verloren haben.

Mit speziell in der Osteopathie entwickelten Techniken werden diese Gewebebereiche bearbeitet und gelöst.

Nach der Behandlung sollte sich der Patient ausreichend Zeit zum Nachwirken lassen und unmittelbar danach keinen anstrengenden Sport treiben.

Eine osteopathische Behandlung kann bis zu einer Woche nacharbeiten, deshalb sollte man die Folgebehandlung nicht zu früh ansetzen, um den Heilungsprozess nicht zu irritieren.

Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt.

Nach dreimaliger Behandlung sollte eine deutliche Besserung  beim Patienten eingetreten sein.

Eine osteopathische Behandlung kostet für gesetzlich Versicherte

92,00 Euro.

Bei Privatpatienten wird nach der Gebührenordnung der jeweiligen Privatkassen abgerechnet.

Die Erstbehandlung dauert eine Stunde, weitere Folgebehandlungen zwischen 50-60 Minuten.

Die Kosten werden seit einigen Jahren von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezuschusst.

Gesetzliche Krankenkassen erwarten dazu eine formlose Empfehlung Ihres behandelnden Arztes (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Zahnarzt…). Diese sollte VOR der ersten Osteopathiebehandlung ausgestellt werden.

Privatkassen und Zusatzversicherungen (für Heilpraktiker) übernehmen die Kosten in den meisten Fällen zu den vereinbarten Sätzen.

Fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach.

Weitere Infos ob und wieviel Ihre Krankenkasse bezuschusst auch unter: www.osteokompass.de

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